Verkehrsrecht

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Wie sollte man sich verhalten?

Zunächst sollte die Unfallstelle abgesichert werden.
Sind Personen zu Schaden gekommen oder besteht der Verdacht, dass Unfallbeteiligte unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, so sollte unbedingt die Polizei gerufen werden.
Bei Blechschäden ist eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht unbedingt erforderlich. Wichtig ist jedoch, die
Daten aller Beteiligten,
die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge,
die Fahrzeugtypen und
die Versicherungsdaten in einem Unfallprotokoll festzuhalten.
Sinnvoll ist auch die Fertigung einer Unfallskizze bzw. von Fotos der Unfallstelle.

Auch wenn man aus Sicherheitsgründen zur Räumung der Unfallstelle verpflichtet ist, sollten nach Möglichkeit Unfallfotos, die die Endstellung der beteiligten Fahrzeuge festhalten, gefertigt werden.
Auch von eventuellen Unfallzeugen sind Namen und Anschriften zu sichern. Keinesfalls sollte voreilig ein Schuldanerkenntnis unterschrieben werden. Dies kann zur Folge haben, dass die gegnerische Versicherung eine Regulierung des Schadens verweigert. Unabhängig von der Schuldfrage sollte der Schaden der eigenen Haftpflichtversicherung unverzüglich (spätestens innerhalb eine Woche) gemeldet werden.

Bei der Feststellung der Schuldfrage durch die Polizei sollte Vorsicht angebracht sein, da diese lediglich mit der Schadensfeststellung beauftragt ist und nicht mit der Klärung der Schuldfrage.
Hinsichtlich der Geltendmachung des Schadens und der Klärung der Schuldfrage sollte sachkundiger Rat durch einen Rechtsanwalt eingeholt werden. Dieser kann gegebenfalls die Vertretung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernehmen.

Im Bereich des Verkehrsrechtes können wir Sie in Fragen zu

– Verkehrsstrafrecht
– Ordnungswidrigkeiten
– Bußgeldbescheid/Fahrverbot/Punkte
– Führerschein, Entzug u. MPU

 beraten und vertreten.